Wer Physiotherapeut:in werden will, hat drei rechtliche Wege: die dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule (§ 9 MPhG), ein Hochschulstudium, wo ein Land dies nach § 18a MPhG festgelegt hat, oder die verkürzte Ausbildung für Masseur:innen und medizinische Bademeister:innen (§ 12 MPhG). Alle enden in der Erlaubnis nach § 2 MPhG. Ein Abitur ist für keinen Weg zwingend.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Prüfdatum: 18.09.2026
Rechtsstand: geltende Fassung, geprüft am 16.08.2026 · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de
Acht klar abgegrenzte Unterseiten führen von der Übersichtsfrage zur passenden Vertiefung. Titel und Kurztext benennen vor dem Klick, welche Antwort dort zu finden ist.
Jede Seite trennt Rechtsweg, Abschluss, Dauer, Zugang und Finanzierung, damit ähnlich benannte Wege nicht verwechselt werden.
Der schulische Regelweg über drei Jahre an einer Berufsfachschule: Zugang mit Realschulabschluss, 2.900 Stunden Unterricht, 1.600 Stunden praktische Ausbildung und die staatliche Prüfung am Ende.
Primärqualifizierendes Studium und Aufbau-Studium unterscheiden: Seit dem 1. Januar 2025 können Länder ein Studium nach § 18a MPhG dauerhaft einrichten, das mit staatlicher Prüfung und akademischem Grad zur Berufserlaubnis führt.
Kein eigener Rechtsweg, sondern eine Form des Studiums nach § 18a MPhG mit einem zweiten Vertragspartner: Hochschulzugang und Vertrag mit einer Praxis, Modelle, Verträge und Abschluss im Überblick.
Die verkürzte Ausbildung nach § 12 MPhG steht nur Masseur:innen und medizinischen Bademeister:innen offen: 18 Monate regulär, 12 Monate erst nach mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit im Vorberuf, Abschluss mit Ergänzungsprüfung.
Kein eigener Ausbildungsweg: dieselbe dreijährige Ausbildung nach § 9 MPhG, nur anders finanziert. Möglich ist eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III — mit den jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen.
Diese Seiten helfen bei der Wahl des Weges und bei den praktischen Fragen vor einer Bewerbung.
Die zwei häufigsten Wege in den Beruf direkt gegeneinander abgewogen: Zugang, Lernort, Dauer, Abschluss und berufliches Ziel im unmittelbaren Vergleich, damit die Entscheidung auf denselben Merkmalen beruht.
Realschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung und die gesundheitliche Eignung: alle Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung einzeln mit ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage geprüft, dazu der Bewerbungsteil.
Schulgeld je nach Land und Träger, Lebenshaltungskosten während der Ausbildung, mögliche Förderung und eine Vergütung, die es nur gibt, wo Träger oder Land sie zahlen — getrennt und nachvollziehbar eingeordnet.
| Weg | Dauer | Kosten | Vergütung | Abschluss | Zugang |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausbildung (§ 9 MPhG) | 3 Jahre | Schulgeld je nach Land und Träger | nur, wo Träger oder Land eine zahlt | staatliche Prüfung | Realschulabschluss (§ 10 MPhG) |
| Studium (§ 18a MPhG) | legt das Land fest | legt das Land fest — kein geprüfter Stand | keine | staatliche Prüfung und Bachelor | Hochschulzugang |
| Duales Studium (§ 18a MPhG) | je nach Modell und Hochschule | legt die Hochschule fest — kein geprüfter Stand | abhängig vom Praxispartner — kein belegter Wert | staatliche Prüfung und Bachelor | Hochschulzugang und Vertrag mit einem Praxispartner |
| Quereinstieg | 18 oder 12 Monate | Schulgeld je nach Land und Träger | nur, wo Träger oder Land eine zahlt | staatliche Ergänzungsprüfung | Vorberuf nach § 12 MPhG |
| Umschulung (§ 9 MPhG, gefördert) | 3 Jahre | Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich | keine Ausbildungsvergütung — kein belegter Ersatzwert | staatliche Prüfung | Realschulabschluss, dazu die Fördervoraussetzungen |
Wer die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin" oder „Physiotherapeut" führen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Sie setzt die abgeleistete Ausbildung und die bestandene staatliche Prüfung voraus, dazu Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, wie man Physiotherapeut:in wird: Man erwirbt eine staatliche Erlaubnis. Der Weg dorthin ist verhandelbar, das Ziel nicht. Umgekehrt gilt: Ein Studium der Physiotherapie, das nicht auf die staatliche Prüfung führt, macht niemanden zur Physiotherapeutin — wer sich bewirbt, sollte im Studiengangsnamen und in der Studienordnung nach der staatlichen Prüfung suchen, nicht nach dem Wort Physiotherapie.
Rechtsstand
Norm
MPhG
Fundstelle
§ 1 und § 2 MPhG
Stand
geltende Fassung, abgerufen 16.08.2026
Verbreitet zu lesen
Physiotherapie kann man nur im Rahmen befristeter Modellstudiengänge studieren.
Belegt
Seit dem 1. Januar 2025 können die Länder nach § 18a MPhG dauerhaft festlegen, dass die Ausbildung an Hochschulen durchgeführt wird. Die Norm enthält keine Befristung. Die alte Modellklausel in § 9 Abs. 2 bis 4 MPhG ist zum selben Datum weggefallen. Ob es in einem Bundesland ein solches Studium gibt, entscheidet das Land — die Bundesnorm erlaubt es, sie verpflichtet niemanden.
Beleg
Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), geltende Fassung, abgerufen 16.08.2026 · eingefügt durch Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 12.12.2023, BGBl. 2023 I Nr. 359, Art. 8z3 — in Kraft 01.01.2025
| Merkmal | Ausbildung | Studium | Quereinstieg |
|---|---|---|---|
| Dauer | 3 Jahre | legt das Land fest | 18 Monate, in einem Fall 12 |
| Zugang | § 10 MPhG | Hochschulzugang nach Landesrecht | abgeschlossener Vorberuf nach § 12 MPhG |
| Kosten | Schulgeld je Land; Schulgeldfreiheit ist Landesrecht | legt das Land fest — kein geprüfter Stand | Schulgeld je nach Land und Träger |
| Abschluss | staatliche Prüfung | staatliche Prüfung und akademischer Grad | staatliche Ergänzungsprüfung |
Wo ausgebildet wird
Es gibt bewusst keine Ortsseiten: Welche Schule wo ausbildet, ändert sich laufend, und verbindlich Auskunft gibt die Schule selbst oder die zuständige Landesbehörde. Belegen lässt sich die Größenordnung je Land aus der Übersicht des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) mit Stand Februar 2024: Baden-Württemberg vier öffentliche Schulen ohne Schulgeld (freie Träger höchstens 167 €/Monat seit 01.08.2018), Berlin sieben Schulen, alle schulgeldfrei, vier davon mit Ausbildungsvergütung, Brandenburg sieben Schulen, alle schulgeldfrei, sechs davon mit Vergütung, Mecklenburg-Vorpommern zehn Schulen, alle schulgeldfrei ab 01.01.2024, Rheinland-Pfalz 17 Schulen, davon zwölf schulgeldfrei, elf davon mit Vergütung, Saarland drei Schulen, seit Jahren schulgeldfrei. Für die übrigen zehn Länder nennt die Übersicht keine Schulzahl. Zuständig für die Anerkennung der Schulen ist das jeweilige Bundesland — die aktuelle Schulliste führt die Landesbehörde.
Beim Steinauf Praxisverbund
Praktikumsplätze der praktischen Ausbildung
zwölf Plätze im Jahr
Standorte
alle Verbundpraxen mit Ausbildungsbegleitung
Bewerbungsweg und Stand der Angabe
formlose Bewerbung über das Kontaktformular der jeweiligen Praxis · Stand: 22.09.2026
Wer diese Seite herausgibt: Herausgeber dieser Seite ist der Steinauf Praxisverbund — ein Arbeitgeber, der selbst Physiotherapeut:innen einstellt. Daher stammt die Arbeitgebersicht, die hier an mehreren Stellen steht: Sie beschreibt, worauf in einem Bewerbungsverfahren tatsächlich geachtet wird. Rechts- und Zahlenangaben stehen davon getrennt und tragen jeweils Norm, Fassung und Stand.
Praktikumsplätze: zwölf Plätze im Jahr · Standorte: alle Verbundpraxen mit Ausbildungsbegleitung · Bewerbungsweg: formlose Bewerbung über das Kontaktformular der jeweiligen Praxis · Stand der Angabe: 18.09.2026.
Drei Jahre (§ 9 Abs. 1 MPhG), mit 2.900 Stunden Unterricht und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung. Verkürzt wird nur nach § 12 MPhG: auf 18 Monate für Masseur:innen und medizinische Bademeister:innen, auf zwölf Monate nur zusätzlich nach mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit in diesem Beruf.
Ja, wenn das Land ein Studium nach § 18a MPhG eingerichtet hat, das auf die staatliche Prüfung führt. Solche Studiengänge setzen keine vorherige Ausbildung voraus. Studiengänge, die nur auf einer bestehenden Berufserlaubnis aufbauen, führen dagegen nicht in den Beruf hinein.
Ja, aber nur für einen eng definierten Personenkreis: Masseur:innen und medizinische Bademeister:innen können die Ausbildung nach § 12 MPhG verkürzt absolvieren — 18 Monate regulär, 12 Monate nach mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit im Vorberuf. Für alle anderen Berufe gibt es keinen verkürzten Zugang; sie durchlaufen einen der drei regulären Wege.