Wer in der Physiotherapie eine eigene Praxis gründen will, durchläuft fünf aufeinander aufbauende Phasen: die Tätigkeitsform klären, Kosten und Finanzierung planen, Aufgaben und Nachweise in eine prüfbare Reihenfolge bringen, die Zulassung bei der für die geplante Versorgungsform zuständigen Stelle beantragen und den Betrieb starten. Jede Phase hängt von der vorherigen ab; die Zulassung setzt insbesondere geeignete Räume voraus.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Fachliche Prüfung (juristisch): Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 18.09.2026
Zuletzt geprüft: 18.09.2026 · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de · Interessenlage: Der Steinauf Praxisverbund betreibt selbst mehrere Physiotherapiepraxen. Diese Seite kann deshalb einen möglichen Interessenkonflikt enthalten — das wird hier offengelegt, statt es zu verschweigen.
Die Karten folgen dem Entscheidungs- und Umsetzungsprozess, damit Nutzer:innen den passenden nächsten Schritt direkt erreichen.
Tätigkeitsform, Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen vor der eigentlichen Gründungsplanung einordnen: welche Rechte und Pflichten sich aus der jeweiligen Tätigkeitsform ergeben und wie sich freiberufliche von angestellter Arbeit unterscheidet.
Investitionen, laufende Kosten, Liquidität und Finanzierungswege in einer belastbaren Planung zusammenführen: welche Kostenarten typischerweise anfallen und wie sich unterschiedliche Finanzierungswege sinnvoll kombinieren lassen.
Aufgaben, Abhängigkeiten und Nachweise vom Konzept bis zur Eröffnung in eine prüfbare Reihenfolge bringen: welche Schritte aufeinander aufbauen und welche Nachweise für die spätere Zulassung vorbereitet werden sollten.
Zuständigkeiten, Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen für die geplante Versorgungsform prüfen: welche Stelle über die Zulassung entscheidet und welche Nachweise dafür vollständig vorliegen müssen.
Räume, Abläufe, Systeme und Kommunikation für den tatsächlichen Betriebsstart koordinieren: worauf bei der Raumsuche zu achten ist und welche Abläufe vor dem ersten Behandlungstag stehen müssen.
Phase 1
Ohne geklärte Tätigkeitsform — angestellt, freiberuflich oder mit eigener Praxis — lässt sich keine belastbare Finanzierungsplanung aufstellen.
Phase 1
Phase 2
Erst mit geklärter Tätigkeitsform lassen sich Investitionsbedarf und Finanzierungswege realistisch einschätzen.
Phase 2
Phase 3
Die Finanzierungsplanung bestimmt, welche Nachweise und Unterlagen für die folgende Zulassung vorbereitet werden müssen.
Phase 3
Phase 4
Ohne geeignete Räume ist keine Zulassung möglich; die vorbereiteten Nachweise werden bei der zuständigen Stelle eingereicht.
Phase 4
Phase 5
Erst mit erteilter Zulassung kann der laufende Betrieb beginnen.
Phase 5
Die Gründung als Abfolge von fünf abgegrenzten Phasen, damit der nächste Schritt erkennbar ist. Je Phase die Zuständigkeiten, die erforderlichen Unterlagen und die Abhängigkeiten zur vorherigen Phase. Eine prüfbare Reihenfolge von Aufgaben und Nachweisen bis zur Eröffnung. Die Gründung bis zum Tag der Eröffnung — danach übernimmt die Praxisführung.
Keine Steuer-, Rechts- oder Gründungsberatung. Keine Zahl zu Investitionen, Kosten oder Förderung ohne aktuelle Primärquelle und Stand. Keine Zusage zur Zulassung — zuständig ist immer die jeweilige Stelle für die geplante Versorgungsform. Keine Aussage darüber, ob sich eine Gründung im Einzelfall lohnt. Die Reihenfolge dient der Orientierung und ersetzt keine Beratung; Zahlen, Förderbedingungen und Zulassungsaussagen werden vor Veröffentlichung gegen aktuelle Primärquellen geprüft.
Aus dem Verbund: Von der Antragstellung bis zur Zulassung vergingen etwa drei Monate. An der Raumsuche scheiterte es meist an der Barrierefreiheit und an der nötigen Nutzungsänderung. Bis zu einer tragfähigen Auslastung dauerte es rund neun Monate. In der ersten Planung fehlen regelmäßig die Kosten für Abrechnungssoftware, Berufshaftpflicht und die erste Ersatzbeschaffung. Zu lesen als Beobachtung, nicht als allgemeine Regel.