Die schulische Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst 4.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie praktische Ausbildung. Sie endet mit der staatlichen Prüfung; erst mit deren Bestehen wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst 4.500 Stunden. Aufteilung und Mindestumfänge sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt.
Rechtsstand
Norm
MPhG · PhysTh-APrV
Fundstelle
§ 9 Abs. 1 MPhG, Anlage 1 PhysTh-APrV
Stand
22.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Abweichungen einzelner Länder werden nicht pauschal behauptet. Wo eine Landesregelung abweicht, wird sie einzeln belegt oder gar nicht genannt.
1
Voraussetzungen nach § 10 MPhG, dazu die Anforderungen der jeweiligen Schule.
vor Beginn
2
Fächer und Stundenumfänge nach Anlage der Prüfungsverordnung.
Stundenzahl
3
Einsätze in den vorgeschriebenen Bereichen, mit Nachweisheft.
Stundenzahl
4
Schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil.
am Ende
5
Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes.
nach Bestehen
| Bereich | Umfang | Fundstelle |
|---|---|---|
| Theoretischer und praktischer Unterricht | nach Anlage | Anlage 1 PhysTh-APrV — 2.900 Stunden Unterricht |
| Praktische Ausbildung | nach Anlage | Anlage 1 PhysTh-APrV — 1.600 Stunden praktische Ausbildung |
Aufbau der drei Prüfungsteile, Wiederholungsmöglichkeit und Zuständigkeit, jeweils mit Fundstelle.
Was hier bewusst offenbleibt
Bestehensgrenzen und Wiederholungsfristen werden nicht aus dem Gedächtnis wiedergegeben, sondern mit Norm und Fassung geführt.
Verbreitet zu lesen
Wer die Ausbildung macht, bekommt eine Ausbildungsvergütung wie in einem Ausbildungsberuf.
Belegt
Ob vergütet wird, hängt von Träger und Ausbildungsform ab; die schulische Ausbildung sieht sie nicht regelhaft vor.
Beleg
§ 9 MPhG · Stand 22.09.2026
Drei Jahre in Vollzeit. Teilzeitformen verlängern entsprechend.
Das hängt vom Bundesland und vom Träger ab. Die Kostenseite führt den Länderstand.
Nicht regelhaft; es hängt von Träger und Form ab. Fördermöglichkeiten stehen auf der Kostenseite.