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Wege in die Physiotherapie

Voraussetzungen für die Physiotherapie-Ausbildung

Für die Physiotherapie-Ausbildung ist kein Abitur nötig: § 10 MPhG lässt den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung genügen; ausreichend ist auch eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Dazu kommen nach § 2 MPhG Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Herausgeber: Steinauf Praxisverbund

Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Prüfdatum: 18.09.2026 · Rechtsstand: geltende Fassung, geprüft am 18.09.2026

Rechtsstand: geltende Fassung, geprüft am 18.09.2026 · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de

Was für alle Bewerbungen gilt

Bedingungen mit Pflichtvermerk
BedingungPflicht oder KannNorm
Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung — alternativ zehnjährige Schulbildung mit abgeschlossener BerufsausbildungPflicht — einer von zwei Wegen§ 10 MPhG
Gesundheitliche EignungPflicht für die Erlaubnis§ 2 MPhG
ZuverlässigkeitPflicht für die Erlaubnis§ 2 MPhG
Ausreichende deutsche SprachkenntnissePflicht für die Erlaubnis§ 2 MPhG
Vorpraktikum oder Auswahlgespräch der SchuleKannSchulvorgabe, keine Rechtslage

Was die Schule zusätzlich fordern darf

Gesetzliche Vorgabe und Schulvorgabe nebeneinander — die letzten drei gesetzlichen Voraussetzungen betreffen die spätere Berufserlaubnis nach § 2 MPhG und werden nicht schon beim Ausbildungsbeginn geprüft, sondern spätestens bei der Erlaubniserteilung nach bestandener Prüfung.
MerkmalGesetzliche VorgabeSchulvorgabe
Schulabschluss§ 10 MPhGkeine Abweichung nach unten; eine Notenanforderung nennt das Gesetz nicht
Eignungsnachweis§ 2 MPhGFormvorgabe möglich: ärztliches Attest, erweitertes Führungszeugnis, Impfnachweise
Vorpraktikum, Mindestalter, Eignungsgesprächnicht vorgesehenmöglich — die Anforderungen legt die jeweilige Schule fest

Was oft behauptet und selten belegt wird

Verbreitet zu lesen

Für die Physiotherapie brauche man Abitur oder mindestens einen sehr guten Realschulabschluss.

Belegt

§ 10 MPhG verlangt den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung; ebenso genügt eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Eine Notenanforderung nennt das Gesetz nicht. Einzelne Schulen dürfen im Auswahlverfahren strenger sein als das Gesetz — das betrifft dann aber das Auswahlverfahren der jeweiligen Schule, nicht die gesetzliche Voraussetzung selbst.

Beleg

§ 10 MPhG · geltende Fassung · Stand 18.09.2026

Vor der Bewerbung prüfen

Vier Fragen, die die Bewerbung tragen: Was gehört hinein — Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und die von der Schule geforderten Nachweise. Woran die Schule anknüpft — ein erkennbarer Bezug zum Beruf zählt mehr als allgemeine Motivationsfloskeln. Wann man sich bewirbt — Bewerbungsfristen sind schulabhängig, eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Was nach der Zusage kommt — Ausbildungsvertrag und die Frage nach Schulgeld. Diese Hinweise betreffen die Bewerbung bei einer Schule um einen Ausbildungsplatz; wer sich um eine Stelle als ausgebildete Fachkraft bewirbt, findet die passenden Hinweise unter /beruf/bewerbung/.

Häufige Fragen


Braucht man Abitur für die Physiotherapie-Ausbildung?

Nein. § 10 MPhG lässt den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung genügen. Das Gesetz nennt keine Notenanforderung.



Reicht der Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung?

Ja — wenn zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. § 10 MPhG lässt dafür eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung genügen. Ohne Berufsausbildung reicht der Hauptschulabschluss allein nicht.



Gibt es eine Altersgrenze oder ein Pflicht-Vorpraktikum?

Das MPhG nennt keine gesetzliche Altersgrenze. Ein Vorpraktikum ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber von einzelnen Schulen im Auswahlverfahren verlangt werden — das ist dann eine Schulanforderung, keine gesetzliche Voraussetzung.


Quellen und Verantwortung

Woher die Zahlen stammen

Woher die Zahlen stammen

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Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung (medizinisch): Steinauf Praxisverbund · Fachliche Prüfung (rechtlich): Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 18.09.2026 · Prüfintervall: halbjährlich sowie anlassbezogen bei jeder Änderung des MPhG

Quellen, Konflikt, Korrektur

Betreiber: Steinauf Praxisverbund · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de

1

Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), §§ 2 und 10, geltende Fassung

Abrufdatum: 18.09.2026

2

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PhysTh-APrV) — als Verweis auf die Zulassung zur staatlichen Prüfung (§ 4)

Abrufdatum: 18.09.2026

3

Welche Anforderungen eine einzelne Schule stellt, legt die Schule selbst fest; verbindlich ist ihre Auskunft oder die der zuständigen Landesbehörde.

Aus dem Verbund: Die Berufsanfänger:innen im Verbund kommen überwiegend mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Ausbildung, ein kleinerer Teil mit Abitur und Studium. Ob ein bestimmter Abschluss bei einer bestimmten Schule ausreicht, entscheidet allein die zuständige Landesbehörde.