Das duale Studium ist kein eigener Rechtsweg, sondern eine Ausgestaltung von Ausbildung und Studium. Welches Modell gilt, welcher Vertrag dahintersteht und welcher Abschluss am Ende steht, ist hier je mit Fundstelle und Stand getrennt.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Welche Vorschrift den Abschluss trägt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz. Das Modell selbst regelt der Vertrag.
Rechtsstand
Norm
MPhG · § 18a MPhG
Fundstelle
§ 9 MPhG, geltende Fassung
Stand
22.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Abweichungen einzelner Länder werden nicht pauschal behauptet. Wo eine Landesregelung abweicht, wird sie einzeln belegt oder gar nicht genannt.
1
Ausbildungsintegrierend oder praxisintegrierend, jeweils mit eigener Folge.
vor Beginn
2
Vertrag vor der Einschreibung, nicht danach.
vor Beginn
3
Blöcke und Einsätze nach Studien- und Vertragsvorgabe.
je Modell
4
Form und Umfang nach Prüfungsverordnung.
am Ende
5
Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes.
nach Bestehen
| Bereich | Umfang | Fundstelle |
|---|---|---|
| Studienanteil | je Modell | Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule |
| Praxisanteil | je Vertrag | Studien- und Ausbildungsvertrag |
Verbreitet zu lesen
Ein duales Studium ist automatisch vergütet.
Belegt
Ob und wie vergütet wird, steht im Vertrag mit dem Praxispartner. Eine allgemeine Zusage gibt es nicht.
Beleg
§ 9 MPhG · Stand 22.09.2026
Nein, es ist eine Ausgestaltung von Ausbildung und Studium. Der Hub ordnet die fünf Bezeichnungen rechtlich ein.
Die Studierenden mit dem Praxispartner. Die Bedingungen stehen im Vertrag, nicht im Gesetz.
Erlaubnis und Hochschulgrad, sofern der Studiengang primärqualifizierend ist.