Die Tätigkeitsform entscheidet über Verantwortlichkeiten, Anmeldung und Abgrenzung zur Anstellung. Welche Vorgabe gilt und welche Nachweise verlangt werden, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Die Tätigkeitsform steht vor der eigentlichen Gründungsplanung. Sie entscheidet über Anmeldung, Haftung und die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung.
Rechtsstand
Norm
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Fundstelle
amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/estg
Stand
22.09.2026
1
Freiberuflich, gewerblich oder angestellt, jeweils mit eigener Fundstelle.
vor Anmeldung
2
Merkmale der abhängigen Beschäftigung dokumentiert gegenprüfen.
vor Anmeldung
3
Zuständige Stelle und Nachweisliste in aktueller Fassung.
Anmeldung
4
Berufshaftpflicht und Beitragspflichten je Status.
vor Betriebsstart
5
Schriftform vor der ersten Leistung.
vor Betriebsstart
| Bescheid des Finanzamts über die Steuernummer | Pflicht oder Kann | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung | Pflicht | § 138 AO |
| Anmeldung der Tätigkeit | Pflicht | § 21 SGB VII · Berufshaftpflicht |
| Berufshaftpflicht | Pflicht | § 7 SGB IV — Statusfeststellung |
| Vertragsunterlagen | Kann | § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI |
Tätigkeitsform, Anmeldung, Nachweise und Abgrenzung.
Statusfeststellung im Einzelfall und steuerliche Bewertung gehören in die Beratung.
Was hier bewusst offenbleibt
Statusfragen werden nicht pauschal beantwortet. Wo die Bewertung vom Einzelfall abhängt, wird das benannt statt vereinfacht.
Das entscheidet die Einordnung der Tätigkeit, nicht die Bezeichnung. Der Rechtsstand-Block nennt die maßgebliche Norm.
Die Prüfliste trennt Pflicht und Kann je Zeile.
Nein. Sie ordnet das Verfahren; Einzelfallfragen gehören in die Beratung.