Die Zulassung entscheidet darüber, mit welchen Kostenträgern abgerechnet werden darf. Welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise einzureichen sind, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand und bleibt offen, solange der Beleg fehlt.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Ohne diesen Schritt bleibt der Betrieb auf Selbstzahler und private Kostenträger beschränkt. Die Seite trennt strikt: was die Vorschrift verlangt, was die zuständige Stelle zusätzlich fordert und was Erfahrung aus dem Verbund ist.
Welche Vorschrift den Zugang zur Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern regelt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz, nicht gesammelt am Seitenende.
Rechtsstand
Norm
§ 124 SGB V
Fundstelle
amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/sgb_5
Stand
22.09.2026
1
Fachliche, räumliche und personelle Anforderungen, jede mit eigener Fundstelle.
vor Antrag
2
Nachweisliste der zuständigen Stelle in ihrer aktuellen Fassung.
vor Antrag
3
Eingang schriftlich bestätigen lassen und die Fassung der Nachweisliste festhalten.
Antrag
4
Rückfragen laufen über dieselbe Stelle; Fristen aus dem Bescheid gelten.
Bearbeitung
5
Erst der Bescheid entscheidet über die Abrechnungsfähigkeit.
nach Bescheid
| Erlaubnisurkunde nach § 1 MPhG | Pflicht oder Kann | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung | Pflicht | § 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB V |
| Nachweis der fachlichen Leitung | Pflicht | § 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V |
| Praxisräume und Ausstattung | Pflicht | § 125 Abs. 2 SGB V |
| Zusatzqualifikationen für einzelne Leistungen | Kann | Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V |
| Fortbildungsnachweise | Kann | Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V |
| Aufgabe | Zuständige Stelle | Zulassungsbescheid |
|---|---|---|
| Zulassung zur Abrechnung | Landesverbände der Krankenkassen | Bescheid |
| Räume und Arbeitsschutz | Bauaufsicht und Berufsgenossenschaft | Abnahme oder Nachweis |
| Anmeldung der Tätigkeit | Finanzamt | Bestätigung |
| Berufshaftpflicht | Versicherer | Police |
Reihenfolge, Unterlagen, Zuständigkeit und die Wirkung des Bescheids.
Einzelfälle, Vertragsgestaltung und steuerliche Bewertung gehören in die Beratung.
Was hier bewusst offenbleibt
Bearbeitungszeiten und regionale Abweichungen werden nicht pauschal behauptet. Wo eine Stelle abweicht, wird sie einzeln belegt oder gar nicht genannt.
Erst mit dem Bescheid. Der Ablauf oben zeigt, was bis dahin zu erledigen ist.
Die Prüfliste trennt Pflicht und Kann je Zeile. Maßgeblich ist die Nachweisliste der zuständigen Stelle in ihrer aktuellen Fassung.
Nein. Sie ordnet das Verfahren; Einzelfallfragen gehören in die Beratung.