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Gründung · Verfahrensschritt

Zulassung der Physiotherapiepraxis: Voraussetzungen und Unterlagen

Die Zulassung entscheidet darüber, mit welchen Kostenträgern abgerechnet werden darf. Welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise einzureichen sind, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand und bleibt offen, solange der Beleg fehlt.

Herausgeber: Steinauf Praxisverbund

Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026

Rechtsstand: 22.09.2026

Was dieser Schritt entscheidet

Ohne diesen Schritt bleibt der Betrieb auf Selbstzahler und private Kostenträger beschränkt. Die Seite trennt strikt: was die Vorschrift verlangt, was die zuständige Stelle zusätzlich fordert und was Erfahrung aus dem Verbund ist.

Welche Vorschrift den Zugang zur Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern regelt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz, nicht gesammelt am Seitenende.

Rechtsstand

Norm

§ 124 SGB V

Fundstelle

amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de/sgb_5

Stand

22.09.2026

Der Ablauf

1

Fachliche, räumliche und personelle Anforderungen nachweisen

Fachliche, räumliche und personelle Anforderungen, jede mit eigener Fundstelle.

vor Antrag

2

Unterlagen zusammenstellen

Nachweisliste der zuständigen Stelle in ihrer aktuellen Fassung.

vor Antrag

3

Antrag einreichen

Eingang schriftlich bestätigen lassen und die Fassung der Nachweisliste festhalten.

Antrag

4

Prüfung und Nachforderung

Rückfragen laufen über dieselbe Stelle; Fristen aus dem Bescheid gelten.

Bearbeitung

5

Bescheid und Betriebsstart

Erst der Bescheid entscheidet über die Abrechnungsfähigkeit.

nach Bescheid

Unterlagen und Nachweise

Nachweise mit Pflichtvermerk
Erlaubnisurkunde nach § 1 MPhGPflicht oder KannFundstelle
Erlaubnis zum Führen der BerufsbezeichnungPflicht§ 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Nachweis der fachlichen LeitungPflicht§ 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Praxisräume und AusstattungPflicht§ 125 Abs. 2 SGB V
Zusatzqualifikationen für einzelne LeistungenKannZulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V
FortbildungsnachweiseKannRahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V

Wer wofür zuständig ist

Zuständigkeiten im Überblick
AufgabeZuständige StelleZulassungsbescheid
Zulassung zur AbrechnungLandesverbände der KrankenkassenBescheid
Räume und ArbeitsschutzBauaufsicht und BerufsgenossenschaftAbnahme oder Nachweis
Anmeldung der TätigkeitFinanzamtBestätigung
BerufshaftpflichtVersichererPolice
Jede Zelle mit Rechtsbezug verweist auf den Rechtsstand-Block der zuständigen Unterseite.

Wo diese Seite endet

Hier: der Verfahrensweg

Reihenfolge, Unterlagen, Zuständigkeit und die Wirkung des Bescheids.

Nicht hier: Rechts- und Steuerberatung

Einzelfälle, Vertragsgestaltung und steuerliche Bewertung gehören in die Beratung.

Was hier bewusst offenbleibt

Bearbeitungszeiten und regionale Abweichungen werden nicht pauschal behauptet. Wo eine Stelle abweicht, wird sie einzeln belegt oder gar nicht genannt.

Häufige Fragen


Wann darf die Praxis mit den Kassen abrechnen?

Erst mit dem Bescheid. Der Ablauf oben zeigt, was bis dahin zu erledigen ist.



Welche Unterlagen sind Pflicht?

Die Prüfliste trennt Pflicht und Kann je Zeile. Maßgeblich ist die Nachweisliste der zuständigen Stelle in ihrer aktuellen Fassung.



Ersetzt diese Seite eine Beratung?

Nein. Sie ordnet das Verfahren; Einzelfallfragen gehören in die Beratung.


Quellen und Verantwortung

Woher die Zahlen stammen

Woher die Zahlen stammen

Der Block steht auf jeder Gehaltsseite und verlinkt auf die Methodikseite.

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Quellen, Konflikt, Korrektur

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