Diese Checkliste zur Praxisgründung Physiotherapie deckt alle Aufgaben von der Konzeptphase bis zum Betriebsstart ab. Die meisten Nachweise verlangt die Zulassung nach § 124 SGB V. Die Reihenfolge der Aufgaben hängt vor allem von der Ausstattungsanforderung der Räume ab, die wiederum die Zulassung bindet. Die Zulassung erteilen Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene — Anforderungen und Fristen können sich deshalb unterscheiden.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Standdatum der Liste: 18.09.2026
Standdatum der Liste: 18.09.2026 · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de
Die fünf Blöcke stehen in einer Reihenfolge, nicht in einer Rangfolge — kein Block ist wichtiger als ein anderer, aber manche müssen vor anderen abgeschlossen sein. Wo eine Aufgabe von einem anderen Block abhängt, ist das bei der jeweiligen Aufgabe vermerkt. Diese Liste ersetzt keine Auskunft der zuständigen Arbeitsgemeinschaft, die die Zulassung im Einzelfall erteilt.
Keine Fristen ohne Beleg
Bearbeitungszeiten hängen von der zuständigen Stelle ab und werden hier nicht geschätzt.
| Aufgabe | Pflicht oder Ermessen | Nachweis am Ende |
|---|---|---|
| Versorgungsform und fachliche Ausrichtung festlegen | Ermessen | Konzeptpapier |
| Räume finden, die die Ausstattungsanforderung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erfüllen | Pflicht | Raumnachweis mit Ausstattung |
| Finanzierungsbedarf ermitteln und Zusage einholen | Ermessen | Finanzierungszusage vor verbindlichen Verträgen |
| Zulassung bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen | Pflicht | Zulassungsbescheid |
| Gewerbe- oder Freiberuflichkeitsmeldung | Pflicht | Bestätigung von Finanzamt oder Gewerbeamt |
| Berufshaftpflicht abschließen | Pflicht | Versicherungspolice |
| Datenschutz und Dokumentation aufsetzen | Pflicht | Verarbeitungsverzeichnis und Vorlagen |
| Team einarbeiten und Dienstplan aufbauen | Ermessen | Verträge |
| Praxissoftware einrichten und Abrechnungsweg testen | Ermessen | Testabrechnung |
Phase 1
Versorgungsform festlegen, Standortidee eingrenzen, fachliche Ausrichtung und Zielgruppe bestimmen. Das Konzept steht vor allem anderen — erst danach lässt sich sinnvoll nach Räumen suchen.
Phase 1
Phase 2
Räume finden, die dem Konzept entsprechen, Ausstattung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V prüfen, Miet- oder Kaufvertrag vorbereiten. Ohne Raumnachweis mit passender Ausstattung ist kein vollständiger Zulassungsantrag möglich.
Phase 2
Phase 3
Finanzierungsbedarf ermitteln und Zusage einholen. Eine verbindliche Zusage sollte vor Abschluss der Raum- und Zulassungsverträge stehen.
Phase 3
Phase 4
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nachweisen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), Praxisausstattung nachweisen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und die Anerkennung der Versorgungsverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V vorlegen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Ohne erteilte Zulassung ist keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Phase 4
Phase 5
Praxissoftware und Abrechnungssysteme einrichten, Team einarbeiten, erste Termine kommunizieren. Mit dem Betriebsstart endet diese Liste — der Praxisalltag danach gehört zur Praxisführung.
Phase 5
| Nachweis | Ausstellende Stelle | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder vergleichbarer akademischer Abschluss | Zuständige Landesbehörde nach MPhG · § 124 Abs. 1 Nr. 1 SGB V | dauerhaft |
| Nachweise zur Praxisausstattung | Eigene Dokumentation, bei Antragstellung vorzulegen · § 124 Abs. 1 Nr. 2 SGB V | dauerhaft |
| Anerkennung der Versorgungsverträge | Zuständige Krankenkassen nach § 125 Abs. 1 SGB V · § 124 Abs. 1 Nr. 3 SGB V | laufend |
| Gewerbe- oder Freiberuflichkeitsmeldung | Finanzamt (Freiberuflichkeit) oder Gewerbeamt · § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, dort wörtlich als „Krankengymnasten" geführt | laufend |
Mit dem Konzept: Die Versorgungsform entscheidet über den Zulassungsweg, die Raumanforderung und damit über den gesamten weiteren Ablauf. Wer zuerst Räume anmietet oder eine Finanzierung sichert, riskiert, dass beides nicht zum späteren Konzept passt.
Am häufigsten fehlt bei Antragstellung die Anerkennung der Versorgungsverträge oder die geforderte Raumausstattung. Auch eine Finanzierung ohne belastbare Planung verzögert den Prozess, ebenso ein Reihenfolgefehler, wenn die Zulassung vor den Räumen beantragt wird.
Der Aufbau der Liste gilt bundesweit, die Zuständigkeiten nicht: Die Zulassung erteilt eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen; Anforderungen und Bearbeitungswege können sich zwischen den Ländern unterscheiden. Diese Liste ersetzt keine Auskunft der zuständigen Stelle vor Ort.