Private Leistungen folgen einem eigenen Weg: Vereinbarung vor der Leistung, Rechnungsaufbau nach Vorgabe, eigene Fristen. Diese Seite ordnet den Prozess und grenzt ihn von der Kassenabrechnung ab.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Angesprochen sind Praxisleitungen, die private Leistungen sauber von der Kassenabrechnung trennen wollen. Was vereinbart, was dokumentiert und was in Rechnung gestellt wird, steht getrennt.
Vereinbarung, Rechnungsaufbau, Fristen und typische Fehler.
Preisgestaltung im Einzelfall und steuerliche Bewertung gehören in die Beratung.
Welche Angaben eine private Rechnung tragen muss, ergibt sich aus der einschlägigen Vorgabe in der geltenden Fassung.
Rechtsstand
Norm
§ 611 BGB · schriftliche Preisvereinbarung
Fundstelle
geltende Fassung, gesetze-im-internet.de/bgb
Stand
22.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Preisempfehlungen werden nicht abgeschrieben. Wo eine Vorgabe gilt, wird sie belegt; sonst bleibt die Stelle offen.
1
Private Leistung eindeutig von der Kassenleistung trennen.
vor Beginn
2
Schriftform vor der Leistung, nicht danach.
vor Beginn
3
Nachweise entstehen währenddessen.
laufend
4
Pflichtangaben nach Vorgabe vollständig.
nach Abschluss
5
Fristen aus der Vereinbarung gelten.
bei Bedarf
| Angabe | Woher sie kommt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Vereinbarung | § 3 Preisangabenverordnung |
| Termine und Umfang | Dokumentation | § 630f BGB |
| Preis je Position | Vereinbarung | Preisliste der Praxis |
| Zahlungsziel | Vereinbarung | § 271 BGB |
| Prüfpunkt | Pflicht oder Ermessen | Folge bei Fehler |
|---|---|---|
| Vereinbarung vor der Leistung | Pflicht | Forderung angreifbar |
| Leistung eindeutig beschrieben | Pflicht | Rückfrage |
| Abgrenzung zur Kassenleistung dokumentiert | Pflicht | Absetzung |
| Interne Zweitkontrolle | Ermessen | höhere Fehlerquote |
Die Prüfliste nennt es als Pflichtpunkt; maßgeblich ist die Vorgabe in der geltenden Fassung.
Die Tabelle nennt die Angaben je Herkunft und Fundstelle.
Nein. Sie ordnet den Arbeitsprozess; Einzelfragen gehören in die Beratung.