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Praxisführung · Regelwerk

Heilmittel-Richtlinie: Geltungsbereich und Verordnungslogik

Die Heilmittel-Richtlinie regelt, unter welchen Voraussetzungen Heilmittel verordnungsfähig sind. Diese Seite erschließt Geltungsbereich und Logik und verweist je Aussage auf die geltende Fassung.

Herausgeber: Steinauf Praxisverbund

Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026

Rechtsstand: 22.09.2026

Worum es geht und für wen

Die Seite erklärt die Systematik. Maßgeblich ist die amtliche Fassung; Einzelfälle klärt der Kostenträger.

Hier: Systematik und Orientierung

Geltungsbereich, Verordnungslogik und prüfpflichtige Vorgaben.

Nicht hier: verbindliche Auskunft

Maßgeblich ist die amtliche Fassung; Einzelfälle klärt der Kostenträger.

Was die Vorgabe verlangt

Welche Vorgabe den Geltungsbereich regelt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz.

Rechtsstand

Norm

Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Fundstelle

geltende Fassung, g-ba.de/richtlinien/12

Stand

22.09.2026

Was hier bewusst offenbleibt

Behandlungsmengen und Fristen werden nicht aus dem Gedächtnis wiedergegeben, sondern je Eintrag mit Fassung geführt.

Der Ablauf in der Praxis

1

Verordnung von Heilmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Für welche Leistungen die Richtlinie gilt.

vor der Verordnung

2

Diagnosegruppe bestimmen

Der Einstieg läuft über die Gruppe.

vor der Verordnung

3

Leitsymptomatik zuordnen

Das Beschwerdebild entscheidet über die Verordnungsfähigkeit.

im Befund

4

Fassung gegenlesen

Vor der Abrechnung gegen die amtliche Fassung prüfen.

vor Einreichung

Die Pflichtangaben im Überblick

Was die Richtlinie regelt
BereichInhaltHerkunft
Geltungsbereich§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB Vamtliche Fassung
Verordnungsfähigkeit§ 3 Heilmittel-Richtlinieamtliche Fassung
Behandlungsmenge§ 7 Heilmittel-Richtlinieamtliche Fassung
Jede Zeile verweist auf den Rechtsstand-Block der zuständigen Unterseite.

Typische Prüfpunkte

Typische Prüfpunkte
PrüfpunktPflicht oder ErmessenFolge bei Fehler
Geltende Fassung verwendetPflichtAbsetzung
Diagnosegruppe korrekt zugeordnetPflichtAbsetzung
Interne ZweitkontrolleErmessenhöhere Rückläuferquote

Häufige Fragen


Ist diese Seite verbindlich?

Nein, maßgeblich ist die amtliche Fassung. Jede Angabe nennt, aus welcher Fassung sie stammt.



Wie finde ich den richtigen Eintrag?

Über die Diagnosegruppe. Der Heilmittelkatalog erschließt die Systematik.



Warum fehlen Mengen und Fristen?

Weil sie ohne belegte Fassung nicht angezeigt werden.


Quellen und Verantwortung

Woher die Zahlen stammen

Woher die Zahlen stammen

Der Block steht auf jeder Gehaltsseite und verlinkt auf die Methodikseite.

Wer diese Seite verantwortet

Autor:in · Qualifikation · Profil

Quellen, Konflikt, Korrektur

Prüfer:in · Datum · Korrekturweg

1

Primärquellen je Unterseite: Norm, Behörde, Fachgesellschaft oder Originalanbieter

Abrufdatum

2

Eigene Verbundangaben getrennt von neutraler Information und mit Interessenkonflikt

Prüfdatum