Bei der Blankoverordnung verschiebt sich die Verantwortung für Auswahl und Frequenz der Heilmittel in die Praxis. Was das für Dokumentation und Abrechnung bedeutet, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Die Seite trennt drei Ebenen: was die Vorgabe verlangt, was zusätzlich zu dokumentieren ist und was Erfahrung aus dem Betrieb ist.
Verantwortung, Dokumentation, Abrechnung und Prüfpunkte.
Einzelfallbewertung und Widerspruch gehören in die Beratung.
Welche Verantwortung mit der Blankoverordnung übergeht, ergibt sich aus Vertrag und Richtlinie in der geltenden Fassung.
Rechtsstand
Norm
§ 125a SGB V · Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V
Fundstelle
geltende Fassung, gesetze-im-internet.de/sgb_5
Stand
22.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Regionale Vertragsunterschiede werden nicht pauschal behauptet und einzeln belegt.
1
Art der Verordnung eindeutig feststellen.
vor Beginn
2
Begründung entsteht im Befund, nicht nachträglich.
vor Beginn
3
Veränderung und Anpassung nachvollziehbar.
laufend
4
Pflichtangaben je Kostenträger.
nach Abschluss
5
Absetzung prüfen und korrigieren.
bei Bedarf
| Angabe | Woher sie kommt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Begründung der Auswahl | Befund | § 125a Abs. 2 SGB V |
| Frequenz und Anpassung | Verlauf | § 125a Abs. 2 SGB V |
| Leistungsposition | Vertrag oder Katalog | Anlage zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V |
| Prüfpunkt | Pflicht oder Ermessen | Folge bei Fehler |
|---|---|---|
| Begründung im Befund vorhanden | Pflicht | Absetzung |
| Frequenz nachvollziehbar | Pflicht | Nachforderung |
| Interne Zweitkontrolle | Ermessen | höhere Rückläuferquote |
Auswahl und Frequenz liegen in der Praxis. Die Vorgaben stehen im Rechtsstand-Block.
Die Tabelle nennt die Angaben je Herkunft und Fundstelle.
Die fachliche Seite führt der Befundprozess; hier stehen die Vorgaben.