Die Leitsymptomatik ordnet einer Diagnosegruppe die Beschwerdebilder zu, für die Heilmittel verordnungsfähig sind. Diese Seite erklärt die Schlüssel und ihren Platz in der Systematik; verbindlich ist allein die amtliche Fassung, auf die jeder Eintrag verweist.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Autor:in und juristische Prüfung offen
Fassung: 22.09.2026
Ein Eintrag der dritten Ebene erklärt genau ein Ordnungsmerkmal des Katalogs, nicht den Katalog als Ganzes und nicht den Einzelfall. Er nennt die Bedeutung, die Zuordnung zur Diagnosegruppe und die Fassung, aus der die Angabe stammt.
Bedeutung des Schlüssels, Zuordnung, Fundstelle und Fassung.
Aufbau, Felder je Eintrag und der Weg zum richtigen Eintrag stehen im Heilmittelkatalog.
| Schlüssel | Bedeutung | Diagnosegruppe | Fassung |
|---|---|---|---|
| a | Schmerzen | WS | 22.09.2026 |
| b | Bewegungseinschränkung | WS | 22.09.2026 |
| c | Funktionsstörung ohne Schmerzführung | WS | 22.09.2026 |
1
Der Einstieg läuft über die Gruppe, nicht über den Heilmittelnamen.
vor der Verordnung
2
Das Beschwerdebild entscheidet, welche Heilmittel verordnungsfähig sind.
im Befund
3
Vorrangig, optional oder ergänzend, je nach Eintrag der geltenden Fassung.
bei der Verordnung
4
Vor der Abrechnung gegen die amtliche Fassung gegenlesen.
vor Einreichung
Was der Schlüssel bezeichnet und wo er im Katalog steht.
Maßgeblich ist die amtliche Fassung; Einzelfälle klärt der Kostenträger.
Was hier bewusst offenbleibt
Behandlungsmengen, Fristen und Höchstwerte werden nicht aus dem Gedächtnis wiedergegeben. Ohne belegte Fassung erscheint kein Wert.
Welche Schlüssel gelten und welche Heilmittel ihnen zugeordnet sind, ergibt sich aus der Heilmittel-Richtlinie samt Katalog in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsstand
Norm
Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelkatalog Physiotherapie
Fundstelle
geltende Fassung, g-ba.de/richtlinien/12
Stand
22.09.2026
Verbreitet zu lesen
Die Leitsymptomatik legt fest, wie oft behandelt werden darf.
Belegt
Die Leitsymptomatik ordnet das Beschwerdebild zu. Menge und Frist stehen an anderer Stelle des Eintrags und gelten je Diagnosegruppe. Beide Angaben stammen aus der Fassung, die am Eintrag genannt ist.
Beleg
Richtlinie und Katalog · Stand 22.09.2026
Die Gruppe ordnet die Erkrankung, die Leitsymptomatik das Beschwerdebild. Erst beide zusammen ergeben, welche Heilmittel verordnungsfähig sind.
Nein, maßgeblich ist die amtliche Fassung. Jeder Eintrag nennt, aus welcher Fassung er stammt.
Weil sie ohne belegte Fassung nicht angezeigt werden. Der Abschnitt zu den Grenzen erklärt das Prinzip.