Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Welche Verarbeitung zulässig ist, wie Zugriffsrechte geregelt werden und welche organisatorischen Maßnahmen verlangt sind, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Autor:in und Prüfdatum offen
Rechtsstand: TT.MM.JJJJ
Die Seite ordnet die Anforderungen für den Praxisbetrieb. Sie ist keine Rechtsberatung und bewertet keinen Einzelfall.
Verarbeitung, Zugriffsrechte, Auftragsverarbeitung und Maßnahmen.
Einzelfallbewertung und Vertragsgestaltung gehören in die Beratung.
Welche Vorschrift die Verarbeitung von Gesundheitsdaten regelt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz.
Rechtsstand
Norm
Norm einsetzen
Fundstelle
geltende Fassung, Fundstelle einsetzen
Stand
TT.MM.JJJJ
Was hier bewusst offenbleibt
Musterformulierungen werden nicht übernommen; jede Anforderung wird mit Fundstelle geführt.
1
Verzeichnis vor dem ersten Termin.
vor Betriebsstart
2
Je Verarbeitung einzeln.
vor Betriebsstart
3
Rollen statt Sammelkonten.
laufend
4
Schriftlich vor Systemeinsatz.
vor Vertrag
5
Technisch und organisatorisch, dokumentiert.
laufend
| Anforderung | Woher sie kommt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Verarbeitungsverzeichnis | eigene Praxis | Norm einsetzen |
| Auftragsverarbeitung | Vertrag mit Anbieter | Norm einsetzen |
| Zugriffsrechte | eigene Praxis | Norm einsetzen |
| Löschkonzept | eigene Praxis | Norm einsetzen |
| Prüfpunkt | Pflicht oder Ermessen | Folge bei Fehler |
|---|---|---|
| Verzeichnis vorhanden und aktuell | Pflicht | Verstoß |
| Auftragsverarbeitung schriftlich | Pflicht | Verstoß |
| Rollenbasierte Zugriffe | Pflicht | Verstoß |
| Regelmäßige Schulung | Ermessen | höheres Risiko |
Auftragsverarbeitung und Zugriffsrechte. Die Tabelle nennt die Anforderungen mit Fundstelle.
Ja. Die Auswahlseite führt es als eigenen Prüfpunkt vor Vertragsschluss.
Nein. Sie ordnet den Arbeitsprozess.