Arbeitszeit muss erfasst werden. Welche Anforderungen gelten, wie die Erfassung betrieblich umgesetzt wird und was dokumentiert bleibt, steht hier je mit Norm, Fundstelle und Stand.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026
Rechtsstand: 22.09.2026
Angesprochen sind Praxisleitungen. Die Seite ordnet die betriebliche Umsetzung und bewertet keinen Einzelfall.
Anforderungen, Verfahren, Dokumentation und Prüfpunkte.
Vertragsgestaltung und Einzelfallbewertung gehören in die Beratung.
Welche Vorschrift die Erfassung verlangt, steht als Norm mit Fundstelle am Satz.
Rechtsstand
Norm
§ 16 Abs. 2 ArbZG · BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21
Fundstelle
geltende Fassung, gesetze-im-internet.de/arbzg
Stand
22.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Zu Wochenstunden und Schichtmodellen in der Physiotherapie liegt keine belastbare Erhebung vor; eine Zahl wäre geraten.
1
Was erfasst werden muss und ab wann.
vor Einführung
2
System oder Aufzeichnung, dokumentiert.
vor Einführung
3
Verantwortung und Ablauf schriftlich.
Einführung
4
Täglich, nicht nachträglich.
laufend
5
Frist nach Norm.
nach Abschluss
| Angabe | Woher sie kommt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beginn und Ende | Erfassung | § 4 ArbZG |
| Pausen | Erfassung | § 16 Abs. 2 ArbZG — zwei Jahre |
| Aufbewahrungsfrist | Norm | § 3 ArbZG |
| Prüfpunkt | Pflicht oder Ermessen | Folge bei Fehler |
|---|---|---|
| Täglich erfasst | Pflicht | Verstoß |
| Pausen dokumentiert | Pflicht | Verstoß |
| Dokumentationszeit berücksichtigt | Ermessen | reale Belastung unsichtbar |
Beginn, Ende und Pausen. Die Tabelle nennt die Angaben mit Fundstelle.
Das hängt von der betrieblichen Regelung ab und wird hier nicht pauschal behauptet.
Nein. Sie ordnet die betriebliche Umsetzung.