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Weiterbildung · Profil

Manuelle Therapie: Zugang, Aufbau und Anerkennung

Die Weiterbildung qualifiziert für einen abgegrenzten Leistungsbereich. Wer sie beginnen darf, wie sie aufgebaut ist und wer sie anerkennt, steht hier je mit Regelwerk, Fundstelle und Stand. Werbeaussagen der Anbieter bleiben außen vor.

Herausgeber: Steinauf Praxisverbund

Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 22.09.2026

Rechtsstand: 22.09.2026

Was diese Weiterbildung ist

Die Seite beschreibt Ziel, Umfang und Abgrenzung der Weiterbildung, nicht das Kursangebot eines einzelnen Anbieters. Was für die Abrechnung anerkannt wird, entscheidet nicht der Kurs, sondern das Regelwerk des Kostenträgers.

Welche Qualifikation für den abgegrenzten Leistungsbereich verlangt wird, steht als Regel mit Fundstelle am Satz.

Rechtsstand

Norm

Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V · Anlage 7

Fundstelle

geltende Fassung, Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V

Stand

22.09.2026

Der Weg zur Anerkennung

1

Erlaubnis nach § 1 MPhG und in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung

Berufserlaubnis und geforderte Berufserfahrung, jeweils mit Fundstelle.

vor Beginn

2

Kursreihe absolvieren

Aufbau in Modulen; Umfang und Reihenfolge richten sich nach dem Regelwerk.

260 Unterrichtseinheiten in aufeinander aufbauenden Modulen

3

Praktische Anteile nachweisen

Nachweisheft oder Bestätigung des Anbieters, je nach Vorgabe.

begleitend

4

Abschlussprüfung

Form und Bestehensgrenze stehen im Regelwerk des Trägers.

am Ende

5

Anerkennung und Meldung

Erst mit Anerkennung ist die Leistung abrechenbar.

nach Bestehen

Zugang und Voraussetzungen

Voraussetzungen mit Pflichtvermerk
VoraussetzungPflicht oder KannFundstelle
Erlaubnis zum Führen der BerufsbezeichnungPflicht§ 125 Abs. 2 SGB V
Berufserfahrung im geforderten UmfangPflichtCurriculum des anerkannten Fortbildungsträgers
Vorkurse oder GrundmoduleKannAnbietervorgabe
Anstellung während der WeiterbildungKannAnlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Stand 20.03.2026

Was diese Weiterbildung nicht leistet

Verbreitet zu lesen

Mit dem Zertifikat darf sofort alles behandelt und abgerechnet werden.

Belegt

Abrechenbar wird eine Leistung erst mit der Anerkennung durch den Kostenträger. Zertifikat und Anerkennung sind zwei verschiedene Schritte.

Beleg

Regelwerk · Fundstelle · Stand 22.09.2026

Was hier bewusst offenbleibt

Kurspreise und Termine einzelner Anbieter stehen nicht auf dieser Seite; sie veralten schneller als die Seite geprüft wird.

Wie sie im Alltag wirkt

Aus dem Praxisalltag des Verbunds

Häufige Fragen


Wer darf die Weiterbildung beginnen?

Die Prüfliste nennt Pflicht und Kann je Zeile. Maßgeblich ist das Regelwerk in seiner aktuellen Fassung.



Ist die Leistung nach dem Kurs abrechenbar?

Erst mit der Anerkennung. Der Ablauf oben trennt Kursabschluss und Anerkennung.



Warum stehen hier keine Kurspreise?

Weil sie schneller veralten als die Seite geprüft wird. Die Kostenseite dieser Themenwelt führt die Kostenarten mit Datenstand.


Quellen und Verantwortung

Woher die Zahlen stammen

Woher die Zahlen stammen

Der Block steht auf jeder Gehaltsseite und verlinkt auf die Methodikseite.

Wer diese Seite verantwortet

Autor:in · Qualifikation · Profil

Quellen, Konflikt, Korrektur

Prüfer:in · Datum · Korrekturweg

1

Rechtsvorschrift oder Anerkennungsregel des zuständigen Trägers als Primärquelle

Stand 22.09.2026

2

Eigene Auswertung aus dem Verbund, klar als Erfahrungswert gekennzeichnet

Zeitraum + Stichprobe