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Weiterbildung · Planung

Was Weiterbildung kostet und wer sie fördert

Diese Seite richtet sich an Physiotherapeut:innen, die eine Zertifikatsfortbildung planen, nicht an Patient:innen, die Behandlungskosten suchen. Die Kosten bestehen aus Kursgebühr, Prüfungskosten, Reise und Unterkunft, Arbeitszeit oder Urlaubstagen sowie Material. Bestimmte Weiterbildungen begründen nach dem Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V eine Abrechnungserlaubnis, die ausschließlich der absolvierenden Person zusteht. Eine Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die vom gewählten Weg abhängen. Eine allgemeingültige Summe nennt diese Seite bewusst nicht, weil Konzept, Umfang und Anbieter sie bestimmen.

Herausgeber: Steinauf Praxisverbund

Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Datum des letzten Abgleichs: 18.09.2026

Standdatum der Anlage 7: 20.03.2026 · Letzter Abgleich: 18.09.2026

Woraus die Kosten bestehen

Kostenarten im Überblick — jede Zelle nennt Kostenträger und Datenstand
KostenartWer trägt sieBeleg
KursgebührTeilnehmer:in oder Arbeitgeber — macht den größten Teil der Kosten aus, abhängig von Anbieter, Umfang und Konzeptje Anbieter · Datenstand 18.09.2026
Prüfungs- und ZertifizierungskostenTeilnehmer:in — gesonderte Prüfungsgebühr und Kosten für die Ausstellung des Zertifikats, geregelt vom Anbieterje Anbieter · Datenstand 18.09.2026
Reise, Unterkunft und Materialje Vereinbarung — Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn die Fortbildung nicht am Wohnort stattfindet, dazu Skripte, Übungsmaterial oder Arbeitskleidungje Kursort und Kurskonzept
Arbeitszeit und Urlaubstageje Vereinbarung — entweder als bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber oder als eigene Urlaubstage; ein eigener Kostenblock, auch wenn kein Geld direkt fließtje Betriebsvereinbarung
Jede Zelle nennt Kostenträger und Datenstand. Nach § 125 Abs. 2 SGB V regeln die Verträge die erforderlichen Weiterbildungen für besondere Maßnahmen der Physiotherapie. Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (Stand 20.03.2026) führt dazu unter anderem gerätegestützte Krankengymnastik, komplexe physikalische Entstauungstherapie und Manuelle Therapie. Die Erlaubnis, solche Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, steht ausschließlich der Absolventin oder dem Absolventen zu — nicht der Praxis als Ganzes.

Wer fördert und unter welcher Bedingung

Vier Förderwege nebeneinander
WegVoraussetzungNachweis
ArbeitgeberbeteiligungFreiwillige betriebliche Vereinbarung vor Kursbeginn — der Arbeitgeber entscheidetAbsprache und Zusage
Bildungsgutschein nach § 81 Abs. 4 SGB IIIDrei Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden; die Agentur für Arbeit muss vor Beginn beraten haben; Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein. Daraus folgt: Für eine Zertifikatsfortbildung aus einem ungefährdeten Arbeitsverhältnis heraus ist der Bildungsgutschein nicht das vorgesehene Instrument.Beratung vor Kursbeginn, Zulassung von Maßnahme und Träger, Bescheid
Steuerliche Berücksichtigung und BildungsfreistellungWerbungskosten oder Betriebsausgabe beim Finanzamt; Bildungsfreistellung nach Landesregelung — ein bundesweiter Anspruch besteht nichtBelege im Rahmen der Steuererklärung; für die Freistellung Antrag und Bestätigung
Programme ändern sich; Konditionen werden verlinkt, nicht abgeschrieben. Die Eigenfinanzierung braucht keinen externen Entscheider und keinen Nachweis gegenüber Dritten.

Der Antragsweg Schritt für Schritt

1

Kurs und Termin festlegen

Ohne konkrete Maßnahme kein Antrag — Kurs und Termin müssen feststehen.

vor Antrag

2

Zuständige Stelle klären

Der Antrag geht je nach Förderweg an unterschiedliche Stellen: Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder Finanzamt.

vor Antrag

3

Antrag stellen

Vor Kursbeginn; ein nachträglicher Antrag ist bei den meisten Förderwegen ausgeschlossen.

Antrag

4

Bescheid abwarten

Erst nach einem positiven Bescheid sollte die Teilnahme verbindlich gebucht werden.

Bearbeitung

5

Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Fortbildung sind Teilnahme und gegebenenfalls Zahlung nachzuweisen.

nach Abschluss

Was oft übersehen wird

Verbreitet zu lesen

Weiterbildung wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bezahlt.

Belegt

Eine Beteiligung ist eine Vereinbarung, kein Anspruch. Was gilt, steht im Vertrag oder in der betrieblichen Regelung. Häufig übersehen: Die Arbeitszeit ist ein eigener Kostenblock, ob als bezahlte Freistellung oder als Urlaubstage. Die Abrechnungserlaubnis ist an die Person gebunden, nicht an die Praxis — wechselt jemand die Praxis, bleibt sie bestehen. Und die allgemeine Fortbildungspflicht nach Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V ist von der Zertifikats-Weiterbildung zu unterscheiden.

Beleg

§ 125 Abs. 1 und 2 SGB V mit Anlage 7, Stand 20.03.2026 · § 81 Abs. 4 SGB III · Stand 18.09.2026

Was hier bewusst offenbleibt

Rückzahlungsklauseln werden nicht allgemein bewertet; sie hängen an der einzelnen Vereinbarung. Bildungsurlaub ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt; ein bundesweiter Anspruch besteht nicht.

Was der Verbund bietet

Beim Steinauf Praxisverbund

Förderung

Kursgebühren: Bei betrieblich veranlassten Kursen übernimmt der Verbund die Gebühren vollständig.

Freistellung

Freistellung: Für Kurstage erfolgt eine bezahlte Freistellung.

Kostenübernahme

Bevorzugte Zertifikatspositionen: Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage und Krankengymnastik am Gerät.

Wer diese Seite herausgibt: Der Steinauf Praxisverbund beschäftigt selbst Physiotherapeut:innen und bildet weiter. Als Arbeitgeber ist er an dieser Frage selbst beteiligt — das wird hier offengelegt, statt es zu verschweigen.

Häufige Fragen


Wer zahlt die Weiterbildung?

Das ist je nach Träger und Vereinbarung verschieden: Eine Arbeitgeberbeteiligung ist eine freiwillige Vereinbarung, kein Anspruch. Die Fördertabelle nennt die vier Wege und den jeweiligen Nachweis.



Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Kursbeginn. Ein nachträglicher Antrag ist bei den meisten Förderwegen ausgeschlossen — der Antragsweg oben zeigt, was danach nicht mehr geht.



Warum stehen hier keine Summen?

Weil Gebühren je Anbieter und Jahr schwanken. Die Seite nennt Kostenarten mit Datenstand statt Beispielsummen.


Quellen und Verantwortung

Woher die Zahlen stammen

Woher die Zahlen stammen

Der Block steht auf jeder Gehaltsseite und verlinkt auf die Methodikseite.

Wer diese Seite verantwortet

Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Standdatum der Anlage 7: 20.03.2026 · Prüfdatum: 18.09.2026

Quellen, Konflikt, Korrektur

Betreiber: Steinauf Praxisverbund · Korrekturweg: Fehler melden an info@steinauf-praxisverbund.de

1

§ 125 Abs. 1 und 2 SGB V mit Anlage 7 (Stand 20.03.2026) und Anlage 4 (Fortbildungspflicht) · § 81 Abs. 4 SGB III (Bildungsgutschein)

Abrufdatum: 18.09.2026

2

Landesregelungen zur Bildungsfreistellung · Verbundangaben getrennt von neutraler Information und mit Interessenkonflikt

Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Prüfdatum: 18.09.2026