Diese Seite richtet sich an Physiotherapeut:innen, die eine Zertifikatsfortbildung planen, nicht an Patient:innen, die Behandlungskosten suchen. Die Kosten bestehen aus Kursgebühr, Prüfungskosten, Reise und Unterkunft, Arbeitszeit oder Urlaubstagen sowie Material. Bestimmte Weiterbildungen begründen nach dem Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V eine Abrechnungserlaubnis, die ausschließlich der absolvierenden Person zusteht. Eine Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die vom gewählten Weg abhängen. Eine allgemeingültige Summe nennt diese Seite bewusst nicht, weil Konzept, Umfang und Anbieter sie bestimmen.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Fachliche Prüfung: Steinauf Praxisverbund · Datum des letzten Abgleichs: 18.09.2026
Standdatum der Anlage 7: 20.03.2026 · Letzter Abgleich: 18.09.2026
| Kostenart | Wer trägt sie | Beleg |
|---|---|---|
| Kursgebühr | Teilnehmer:in oder Arbeitgeber — macht den größten Teil der Kosten aus, abhängig von Anbieter, Umfang und Konzept | je Anbieter · Datenstand 18.09.2026 |
| Prüfungs- und Zertifizierungskosten | Teilnehmer:in — gesonderte Prüfungsgebühr und Kosten für die Ausstellung des Zertifikats, geregelt vom Anbieter | je Anbieter · Datenstand 18.09.2026 |
| Reise, Unterkunft und Material | je Vereinbarung — Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn die Fortbildung nicht am Wohnort stattfindet, dazu Skripte, Übungsmaterial oder Arbeitskleidung | je Kursort und Kurskonzept |
| Arbeitszeit und Urlaubstage | je Vereinbarung — entweder als bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber oder als eigene Urlaubstage; ein eigener Kostenblock, auch wenn kein Geld direkt fließt | je Betriebsvereinbarung |
| Weg | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| Arbeitgeberbeteiligung | Freiwillige betriebliche Vereinbarung vor Kursbeginn — der Arbeitgeber entscheidet | Absprache und Zusage |
| Bildungsgutschein nach § 81 Abs. 4 SGB III | Drei Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden; die Agentur für Arbeit muss vor Beginn beraten haben; Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein. Daraus folgt: Für eine Zertifikatsfortbildung aus einem ungefährdeten Arbeitsverhältnis heraus ist der Bildungsgutschein nicht das vorgesehene Instrument. | Beratung vor Kursbeginn, Zulassung von Maßnahme und Träger, Bescheid |
| Steuerliche Berücksichtigung und Bildungsfreistellung | Werbungskosten oder Betriebsausgabe beim Finanzamt; Bildungsfreistellung nach Landesregelung — ein bundesweiter Anspruch besteht nicht | Belege im Rahmen der Steuererklärung; für die Freistellung Antrag und Bestätigung |
1
Ohne konkrete Maßnahme kein Antrag — Kurs und Termin müssen feststehen.
vor Antrag
2
Der Antrag geht je nach Förderweg an unterschiedliche Stellen: Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder Finanzamt.
vor Antrag
3
Vor Kursbeginn; ein nachträglicher Antrag ist bei den meisten Förderwegen ausgeschlossen.
Antrag
4
Erst nach einem positiven Bescheid sollte die Teilnahme verbindlich gebucht werden.
Bearbeitung
5
Nach Abschluss der Fortbildung sind Teilnahme und gegebenenfalls Zahlung nachzuweisen.
nach Abschluss
Verbreitet zu lesen
Weiterbildung wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bezahlt.
Belegt
Eine Beteiligung ist eine Vereinbarung, kein Anspruch. Was gilt, steht im Vertrag oder in der betrieblichen Regelung. Häufig übersehen: Die Arbeitszeit ist ein eigener Kostenblock, ob als bezahlte Freistellung oder als Urlaubstage. Die Abrechnungserlaubnis ist an die Person gebunden, nicht an die Praxis — wechselt jemand die Praxis, bleibt sie bestehen. Und die allgemeine Fortbildungspflicht nach Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V ist von der Zertifikats-Weiterbildung zu unterscheiden.
Beleg
§ 125 Abs. 1 und 2 SGB V mit Anlage 7, Stand 20.03.2026 · § 81 Abs. 4 SGB III · Stand 18.09.2026
Was hier bewusst offenbleibt
Rückzahlungsklauseln werden nicht allgemein bewertet; sie hängen an der einzelnen Vereinbarung. Bildungsurlaub ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt; ein bundesweiter Anspruch besteht nicht.
Beim Steinauf Praxisverbund
Förderung
Kursgebühren: Bei betrieblich veranlassten Kursen übernimmt der Verbund die Gebühren vollständig.
Freistellung
Freistellung: Für Kurstage erfolgt eine bezahlte Freistellung.
Kostenübernahme
Bevorzugte Zertifikatspositionen: Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage und Krankengymnastik am Gerät.
Wer diese Seite herausgibt: Der Steinauf Praxisverbund beschäftigt selbst Physiotherapeut:innen und bildet weiter. Als Arbeitgeber ist er an dieser Frage selbst beteiligt — das wird hier offengelegt, statt es zu verschweigen.
Das ist je nach Träger und Vereinbarung verschieden: Eine Arbeitgeberbeteiligung ist eine freiwillige Vereinbarung, kein Anspruch. Die Fördertabelle nennt die vier Wege und den jeweiligen Nachweis.
Vor Kursbeginn. Ein nachträglicher Antrag ist bei den meisten Förderwegen ausgeschlossen — der Antragsweg oben zeigt, was danach nicht mehr geht.
Weil Gebühren je Anbieter und Jahr schwanken. Die Seite nennt Kostenarten mit Datenstand statt Beispielsummen.