Diese Seite zur Bewerbung als Physiotherapeut:in bietet keine Vorlage zum Herunterladen. Stattdessen beschreibt sie, was in einer Praxis mit einer eingehenden Bewerbung tatsächlich geschieht — vom Eingang bis zur Rückmeldung. Und sie benennt, worauf beim Lesen einer Bewerbung tatsächlich geachtet wird.
Herausgeber: Steinauf Praxisverbund
Autor:in: Redaktion physiotherapie-praxis24.de · Prüfdatum: 18.09.2026
Interessenkonflikt: Der Herausgeber ist ein Praxisverbund, der selbst Personal sucht und selbst Bewerbungen liest.
Angesprochen sind Bewerber:innen, die verstehen wollen, worauf eine Praxis bei der Auswahl tatsächlich achtet. Wer im Netz nach einem Muster sucht, findet davon reichlich — sie beantworten aber nicht die eigentliche Frage: welche Bewerbung zur Einladung führt. Was hier steht, stammt aus dem eigenen Auswahlverfahren des Steinauf Praxisverbunds — zugleich die Quelle dieser Seite und ihr Interessenkonflikt.
Reihenfolge, Unterlagen und Entscheidungskriterien aus Sicht der Praxis — eine Betriebsangabe des Steinauf Praxisverbunds, kein Branchenstandard.
Vertragsgestaltung und Einzelfallfragen gehören in die Beratung.
1
Was tatsächlich zuerst gelesen wird.
Tag 1
2
Die Praxis prüft Erlaubnisurkunde, Einsatzbereiche und Verfügbarkeit.
bis Tag 5
3
Das Team entscheidet gemeinsam über die Einladung zum Gespräch.
bis Tag 8
4
45 Minuten Gespräch, danach ein halber Tag Hospitation in der Praxis.
bis Tag 15
5
Rückmeldung an alle Bewerber:innen, mit Vertragsangebot oder Absage.
bis Tag 22
Verfahrensangabe des Verbunds
Schritt 2 — Sichtung: Die Praxis prüft Erlaubnis, Einsatzbereiche und Verfügbarkeit, in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen. Schritt 3 — Gespräch: ein Kennenlerngespräch vor Ort oder per Video, etwa 45 Minuten. Schritt 4 — Hospitation: ein halber Tag in der Praxis, um Team und Arbeitsweise kennenzulernen. Schritt 5 — Entscheidung: Rückmeldung innerhalb einer Woche nach der Hospitation, anschließend Vertragsangebot.
| Unterlage | Pflicht oder Kann | Warum |
|---|---|---|
| Erlaubnisurkunde nach § 2 MPhG | Pflicht | Rechtlich zwingend: Ohne diese Erlaubnis darf die Berufsbezeichnung nicht geführt und die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. |
| Anschreiben und Lebenslauf | Pflicht | Das Anschreiben zeigt Motivation und Bezug zur ausgeschriebenen Stelle, der Lebenslauf den beruflichen Werdegang im Überblick. |
| Zeugnisse und Fortbildungsnachweise | Kann | Zeugnisse belegen den Ausbildungs- oder Studienabschluss, Fortbildungsnachweise zeigen zusätzliche Qualifikationen und Schwerpunkte. |
| Worauf tatsächlich geachtet wird | aus dem eigenen Verfahren | Verbreitet zu lesen ist, entscheidend seien Formulierung und Layout des Anschreibens. Den Ausschlag geben tatsächlich nachvollziehbare Angaben zu Erlaubnis, Einsatzbereichen und Verfügbarkeit sowie eine erkennbare Verbindung zwischen der bisherigen Arbeit und der ausgeschriebenen Stelle. Fehlen diese Angaben — etwa bei unklarer Erlaubnislage oder ohne erkennbaren Bezug zur Stelle —, führt das häufig zur Absage (Betriebsangabe des Herausgebers, kein Branchenbefund). Für Berufsanfänger:innen gilt: Fehlende Berufserfahrung lässt sich gut durch Einsätze aus der praktischen Ausbildung, Hospitationen und benannte fachliche Schwerpunkte ausgleichen; die Erlaubnis nach § 2 MPhG ist die Eintrittskarte, alles Weitere entsteht in der Einarbeitung. |
Ja — es zeigt die Motivation und den Bezug zur ausgeschriebenen Stelle. Welche Unterlagen die Praxis liest und warum, steht im Abschnitt „Die Unterlagen" oben.
Zur Gehaltsvorstellung gehört eine realistische Einordnung, die sich an der eigenen Erfahrung und dem Aufgabenbereich orientiert; konkrete Zahlen stehen auf den Gehaltsseiten. Eine Initiativbewerbung ist grundsätzlich möglich, ersetzt aber nicht die Angaben zu Erlaubnis, Einsatzbereichen und Verfügbarkeit. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen.